Nachhaltigkeitsberatung

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und der Schutz der Umwelt in den Lieferketten geregelt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das LksG verpflichtet die betroffenen Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltpflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Pflichten sind wie folgt zusammengefasst:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

Beim Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes.

Vietnam ist ein zunehmend wichtiges Glied der Lieferketten in Asien und immer mehr deutsche Firmen verlagern ihre Produktion nach Vietnam. Dementsprechend müssen sich die Unternehmen inhaltlich und zeitnah auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes vorbereiten.

Oft sind es schon die Sprache oder die kulturellen Besonderheiten Vietnams, die für Firmen eine große Hürde darstellen. Auch hierbei bieten wir pragmatische Unterstützung für Sie vor Ort. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Unsere Services umfassen

Individuelle Beratung

Erfassen von Bericht über Arbeitsprozess Ihrer lokalen Zulieferer

Training für lokale Zulieferer

Aktives Suppliermanagement

Unterstützung für Ihr Beschwerdemanagement

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